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Befähigungszeugnisse:
CI = Schiffsingenieur
mit der Befugnis zum Leiten von Maschinenanlagen jeder Leistung.
CIW = Schiffsingenieur mit Befugnis zur Wahrnehmung
der Aufgaben eines 2. technischen Schiffsoffiziers auf Schiffen
mit jeder Maschinenleistung.
CT = Schiffsbetriebstechniker mit Befugnis
zum Leiten von Maschinenanlagen auf Schiffen mit bis zu 8000 kW
Maschinenleistung.
CTW = Schiffsbetriebstechniker mit der Befugnis zum
Wahrnehmen der Aufgaben eines 2. technischen Schiffsoffiziers
auf Schiffen mit einer Maschinenleistung bis 8000 kW.
Wahrnehmen der Aufgaben eines 3. technischen Schiffsoffiziers
auf Schiffen mit jeder Maschinenleistung.
CMa = Schiffsmaschinist mit der Befugnis
zum Leiten von Maschinenanlagen auf Schiffen bis 3000 kW Maschinenleistung.
Wahrnehmen der Aufgaben eines 2. technischen Schiffsoffiziers auf
Schiffen bis 3000 kW Maschinenleistung.
CMaW = Schiffsmaschinist mit der Befugnis zum Wahrnehmen
der Aufgaben eines technischen Alleinoffiziers auf Schiffen mit
der Maschinenleistung bis 1500 kW. Wahrnehmen der Aufgaben eines
2. technischen Schiffsoffiziers auf Schiffen mit Maschinenleistung
bis 3000 kW.
CNaut = Wahrnehmen der Aufgaben eines
technischen Schiffsoffiziers an automatisierten Maschinenanlagen
bis 600 kW Leistung auf Fracht- und Fahrgastschiffen in der Mittleren
Fahrt sowie auf Fischereifahrzeugen in der Großen Hochseefischerei.
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