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(NEAFC) ist eine internationale Organisation
im Rahmen des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit
auf dem Gebiet der Fischerei im Nordostatlantik, die am 17. März 1982
in Kraft trat. Dieses Übereinkommen trat an die Stelle des ersten Übereinkommens
über die Fischerei im Nordostatlantik von 1959 (das 1963 in Kraft trat),
das wiederum das Übereinkommen von 1946 zur Regelung der Maschenöffnungen
von Fangnetzen und maximalen Fanggrößen ablöste. Das erste Übereinkommen
geht auf die Zeit zwischen den zwei Weltkriegen zurück, als in den 30er
Jahren mehrere Konferenzen stattfanden, um die Frage der rationellen
Nutzung der Fischbestände im Nordostatlantik zu untersuchen. Die derzeitige
Neuentstehung der NEAFC beruht jedoch auf dem Rückzug der Mitgliedstaaten
der Gemeinschaft als individuelle Mitglieder der Organisation im Jahr
1963 und die allgemeine Erweiterung der Fanggebiete auf 200 Seemeilen
im Jahr 1977. Das Hauptanliegen
der NEAFC ist "die Förderung der Erhaltung und optimalen Nutzung
der Fischbestände des Nordostatlantiks in einem geeigneten Rahmen für
die Regelung der Erweiterung der Fischereigerichtsbarkeit des Küstenstaats
und folglich der internationalen Zusammenarbeit und Konsultation bezüglich
dieser Ressourcen". Die NEAFC ist als Organisation beauftragt,
den Vertragsparteien außerhalb der Gewässer unter ihrer Fischereigerichtsbarkeit
- auf Antrag der betreffenden Parteien aber auch in den Fischereizonen
unter ihren nationalen Gerichtsbarkeiten - Maßnahmen zur Bewirtschaftung
der Fischereiressourcen zu empfehlen. Zitat-Ende |