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Schlechte Köche - der Schrecken der Besatzung ! Sprichwort aus der alten christlichen Seefahrt : "Gott schickt Proviant" - "aber der Teufel schickt die Köche" ! Früher,vor der Jahrhundertwende, waren sie nicht nur schlecht,sondern auch extrem unsauber. Die Seeleute hatten keine Scheu,die Köche mit deftigen Berufsbezeichnungen zu bedenken: Smuddje,Smudji, Smörer,Smirgel,Smeerlapp, Fettdeef, Kombüsenhingst und Suppensmidt wurde ein Koch genannt. Die Besatzung der Bark CHARLOTTE hatte auf ihrer Reise von Falmouth nach Tahiti im Jahre 1885 das Pech an einen seltes unfähiges Exemplar zu geraten.Mimi Leverkus ( die Kapitänsfrau ) schrieb am 21.08 1885 in ihr Tagebuch: "Es ist schon nicht angenehm,auf dem Lande eine schlechte Köchin zu haben,die kann man aber wegjagen. Aber an Bord einen schlechten Koch, das ist das Schrecklichste des Schrecklichsten..." Am 20.09. "Jetzt muß ich wieder über den Koch schreiben.Ich glaube meine ganze Reisebeschreibung handelt von ihm.Es ist wirklich fürchterlich,was der Mensch uns zumutet! Weiter: "Der Koch verdummt immer mehr.Er verbraucht immer mehr Proviant.So 5 Pfund Mehl, ohne Brotbacken ! Am 05.11. : Wir haben uns auf den Mittag gefreut. Und nun das ganz teure Essen ungenießbar ! Ich habe nichts gegessen, sonst wäre ich furchtbar seekrank geworden.Es ist wirklich ein schändliches Unrecht,daß eine ganze Schiffsbesatzung von solch einem schlechten Menschen abhängen muß und die Reeder nicht für bessere Köche sorgen..." In diesem Sinne äußerte sich auch bald das Kaiserliche Gesundheitsamt : Der Kapitän tut gut daran,nur einen solchen Koch mitzunehmen von dessen Fähigkeit er überzeugt ist.Ein unfähiger Koch kann auf solchen Schiffen durch schlechte Zubereitung der Speisen nicht nur den Ausbruch von schweren Krankheiten verschulden,sondern durch die nicht seltenen in ihrer Folge eintretende Arbeitsunfähigkeit eines großen oder wichtigen Teils der Besatzung auch die Sicherheit des ganzen Schiffes gefährden. Die Seeleute konnten sich damals beim Kapitän beschweren.Dafür war die Seemannsordnung von 1903 Artikel 108 aufgenommen worden. Doch genau dieser Artikel sah auch die Beweispflicht vor. Davor brauchte der Kapitän keine Angst zu haben, denn konnte der Beschwerende das nicht einwandfrei beim Konsulat, oder Seemannsamt lückenlos nachweisen, drohten ihm damals 300,- Mark Strafe ( halber Jahreslohn ) oder Gefängnis ! Einer solchen Gefahr konnte ein Seemann entgehen,wenn er bis zum nächsten Hafen wartete und seine Beschwerde dann einem Konsulat,oder dem Seemannsamt vortrug. Auf jeden Fall mußte der Kapitän diese Beschwerde ins Schiffstagebuch vermerken. JA,SO WAR ES FRÜHER ! Und zu unserer Zeit ? Koch an Bord eines Schiffes - ein Traumjob !? Da hatte man einen abgegrenzten Tätigkeitsbereich. Die Arbeit war nicht anstrengend.In der Küche ist es auch bei eisigen Temperaturen immer warm ( wenn auch nicht immer trocken ).Man wurde nicht immer zur Schichtarbeit eingeteilt,konnte demzufolge meist durchschlafen.Und hatte fleissige und emsige Kochshelfer(rin), Bäcker und Stwardessen um sich. Stimmts ? Gruß Lothar |
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